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Katalog der Gefährdungen

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Teil A: Allgemeine Gefährdungen (alle WIM-Baustellen) Allgemein (immer dabei) Zeile hinzufügen

1. Mechanische Gefährdungen
1.2.1Einsatz von Staplern, Kranen und anderen Hebezeugen
Risiko m · Ja
  • Sichere, markierte Transportwege
  • Einhaltung von Sicherheitsabständen
  • Schutzeinrichtungen an Transportmitteln (Schaltleisten, berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen, Rückfahrwarneinrichtung)
  • Ausbildung von Führern und Bedienern der Hebezeuge und Transportmittel
  • Schriftliche Beauftragung von Führern und Bedienern der Hebezeuge + Transportmittel
  • Eignungsuntersuchung für Führer/ Bediener der Transportmittel
  • BAW sachgerechtes Anschlagen von Lasten ist einzuhalten
  • Kein Aufenthalt unter schwebenden Lasten
ProdSV, BetrSichV, ArbStättV, DGUV-V 68, DGUV-V 70, TRBS
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1.4.1Gefahrquellen
Risiko m · Ja
  • Transport- und Hebehilfen benutzen
  • Persönliche Schutzausrüstung: Schutzbrille bei Arbeiten mit möglichem Splitter- oder Funkenflug verwenden; Geschlossene Brille beim Sandstrahlen
  • Handschuhe und hochgeschlossenen Schutzkleidung tragen
  • Montage gemäß Anleitung des Herstellers
  • Sichtprüfung der Arbeitsmittel vor Arbeitsbeginn
BetrSichV, DGUV-R 100-500, TRBS
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1.5.1Arbeits- und Verkehrswege
Risiko m · Ja
  • Sichere, markierte Verkehrswege nutzen, regelmäßige Prüfung (Beleuchtung, Trittsicherheit, Tragfähigkeit beachten)
  • Verkehrswege freihalten, Ordnung halten
  • Markierte Abstellflächen für Material nutzen
ArbStättV, ASR
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1.5.2Absturz
Risiko g · Ja
  • Holcim Erlaubnisschein HSE 102 vorweisen
  • Nur freigegebene Gerüste betreten
  • Regelmäßige Prüfung von PSA gegen Absturz
  • Unterweis. in der Benutzung von Hubbühne
BetrSichV, ArbStättV, TRBS, ASR, DGUV-V 38, (BGV D36), DGUV-V 70
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2. Gefährdung durch elektrische Anlagen und Betriebsmittel
2.1Berührung betriebsmäßig spannungsführender Teile
Risiko m · Nein
  • Arbeiten nur durch Elektrofachkraft
  • Schutz gegen direktes Berühren
  • Regelmäßige Sichtkontrolle auf Beschädigung
  • Wiederkehrende Prüfung durch Elektrofachkraft
BetrSichV, TRBS, DGUV-V 3
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2.2Berührung leitfähiger Teile, die im Fehlerfall spannungsführend sein können
Risiko m · Ja
  • Spezielle Schutzausrüstungen
  • Regelmäßige Sichtkontrolle auf Beschädigung
  • Spezielle Anforderungen bei Bauarbeiten beachten
  • Wiederkehrende Prüfung durch Elektrofachkraft
BetrSichV, TRBS, DGUV-V 3
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3. Gefahrstoffe
3.1.1Sonstige gesundheitsschädigende Stäube
Risiko m · Ja
  • Staubarme Arbeitsverfahren und Arbeitsweisen
  • Vor Arbeitsbeginn Reinigung der Oberflächen auf denen geschweißt wird.
  • Entstaubungs- und Lüftungstechnik einsetzen
  • Persönliche Schutzausrüstung: Atemschutz beim Schleifen (Maske)
GefStoffV, ArbMedVV, TRGS 900, 402, 500
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3.2.1Dieselmotoremissionen
Risiko g · Nein
  • Lüftungs- und Ablufttechnik
  • Partikelfilter zur Abgasreinigung
  • Wartungskonzept für Dieselmotoren
  • Atemschutz (Partikelfilter min. P2 oder FFP2)
TRGS 554, ArbMedVV
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3.2.2Schweißrauche
Risiko m · ja
  • Lüftungs- und Ablufttechnik bei beengten nicht frei belüfteten Arbeitsplätzen
  • Alternativ fremdbelüftete Schweißhelme verwenden
TRGS 554, ArbMedVV
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4. Brand- und Explosionsgefährdungen
4.1Brandgefährdung durch Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase und elektrische Energie
Risiko m · Der De- und Montagebereich liegt nicht in einem Ex-Bereich
  • Organisatorische und technische Maßnahmen zur Vermeidung der Brandentstehung und –ausbreitung (Brandmelde- und -bekämpfungstechnik, Fluchtplan, Unterweisung und Ausbildung)
  • Den Bereich an dem Funken entstehen können, muss zuvor sorgfältig gereinigt werden. Brennbare Stäube entfernen.
  • Muss in diesen Bereichen gebrannt werden, so ist eine Brandwache zu stellen, Anwesenheit bis 30 Minuten nach Ende
  • Arbeiten nur mit Erlaubnisschein, Schutzmaßnahmen gemäß Erlaubnisschein umsetzen
  • Lagerung der Flaschen: stehend befestigt, ausreichend belüftet
  • Schutz von Schläuchen und Druckminderer mit Rückschlagventil: Sichtprüfung vor Arbeitsbeginn
  • Bei Schäden an Teilen der Gasversorgung (z.B. defekte Armaturen, poröse Schläuche) Arbeit einstellen und Aufsichtsführenden informieren.
  • Flaschenventile bei Arbeitsunterbrechungen schließen.
  • Beim Schließen zuerst das Brenngas- und danach das Sauerstoffventil schließen.
  • Beim Zünden zuerst das Sauerstoff- und danach das Brenngasventil öffnen.
  • Geeignete Gasanzünder verwenden; keine Streichhölzer oder Feuerzeuge verwenden
BetrSichV, ArbStättV, TRBS
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5. Spezielle physikalische Gefährdungen
5.1Lärmpegel
Risiko m · JA
  • Kennzeichnung von Lärmbereichen, Zugangsbeschränkung
  • Durchsetzen der Tragepflicht von geeigneten Gehörschutzmitteln (DGUV-R 112-194).
  • Sicherstellen, dass Lärmeinwirkung mit Gehörschutz 85 dB(A) nicht überschreiten
  • Unterweisung zum Tragen von Gehörschutzmitteln
BK 2301, LärmVibrationsArbSchV, 9. ProdSV, ArbMedVV
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5.2Hand-Arm-Vibrationen
Risiko k · Nein Max. Dauer 5 min / Einsatz
  • Vermeidung von Unwuchten
  • Reduzierung der Einwirkzeit
  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Beobachtung gesundheitlicher Beschwerden
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge G 46 bei Überschreitung der Expositionsgrenzwertes (bei Überschreitung des Auslösewertes Angebotsuntersuchung G 46)
BK 2103, 2104, LärmVibrationsArbSchV, ArbMedVV
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6. Gefährdung durch Mängel in der Organisation
6.1Arbeitsschutzorganisation
Risiko m · Ja
  • Organigramm
  • Operative Verantwortung (Auswahl, Qualifikation, Verantwortungsbereiche, Befugnisse, Kontrolle) (BGB, HGB, SGB VII, ArbSchG) auf Führungskräfte vor Ort schriftlich übertragen
  • Bauseitige Bestellung von: Sicherheitsbeauftragten vor Ort
  • Wenn erforderlich, detaillierte Arbeitsanweisungen erstellen,
ArbSchG, ASiG, ChemG, DGUV-V 1, SGB VII, BetrVG, DGUV-V 2
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6.2Betriebsanweisungen und Unterweisungen
Risiko m · Ja
  • Betriebsanweisungen durch Verantwortliche erstellen und bekannt geben lassen (BetrSichV, GefStoffV, DGUV-V1)
  • Unterweisungen von neuen Beschäftigten, umgesetzten Beschäftigten, Beschäftigten von Fremdfirmen vor Aufnahme der Tätigkeit
  • Wiederholungsunterweisung mindestens einmal jährlich sowie bei Veränderungen von Anlagen und Verfahren
  • Unterweisung dokumentieren
ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, DGUV-V 1, ASiG, ChemG, SGB VII, BetrVG, DGUV-V 2
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6.3Koordinierung von Arbeiten
Risiko m · Ja
  • Abgrenzung von Zuständigkeiten
  • Erlaubnis- und Freigabescheine einholen
  • Koordinator mit Weisungsbefugnis bestellen
  • Maßnahmen wie – nicht übereinander arbeiten, Arbeitsbereiche absperren etc. definieren
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung (BetrSichV, GefStoffV, BaustellV) bei Fremdfirmen
ArbSchG, ASiG, ChemG, DGUV-V 1, DGUV-V 38, TRBS, ArbMedVV
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6.4Prüfpflichtige technische Einrichtungen
Risiko m · Ja
  • Prüfung durch befähigte Personen (früher: Sachverständige und Sachkundige)
  • Prüffristen festlegen und einhalten
  • Schriftliche Prüfnachweise (BetrSichV)
ArbSchG, ASiG, ChemG, DGUV-V 1, DGUV-V 38, TRBS, ArbMedVV
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6.5Beauftragung für spezielle Tätigkeiten
Risiko k · Ja
  • Eignung
  • Qualifikation, Nachweis
  • Unterweisung
  • Schriftliche Beauftragung
  • Eignungsuntersuchung G 25
ArbSchG, ASiG, ChemG, DGUV-V 1, DGUV-V 38, TRBS
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6.6Persönliche Schutzausrüstung
Risiko g · Ja
  • Geeignete Persönliche Schutzausrüstung nach EN ISO 11612 zur Verfügung stellen
  • Sachgerechte Prüfung, Pflege und Aufbewahrung
  • Rechtzeitiger Austausch (Tragezeitbegrenzungen)
  • Unterweisung mit Übungen bei Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen besondere Gefahren
  • Durchsetzung der Benutzung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge z.B. Atemschutz
DGUV-V 68, DGUV-V 52, DGUV-R 113-004, 8.ProdSV, PSA-BV, DGUV-V 1, ArbSchG, ASiG, ChemG, TRBS
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6.7Organisation der Ersten Hilfe
Risiko k · Ja
  • Ersthelfer in ausreichender Zahl vor Ort: ab 20 Beschäftigte 10%
  • Meldeeinrichtung sicherstellen
  • Technische Einrichtung zur Ersten Hilfe (Notduschen, Augenspüleinrichtungen, Löschdecken)
  • Erste-Hilfe-Material bereitstellen, ergänzen und erneuern
  • Verbandbuch führen
ArbschG, ASiG, ChemG, DGUV-V 1
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6.8Flucht- und Rettungswege/ Sicherheitskennzeichnung
Risiko m · Ja
  • Mit Flucht- und Rettungswegeplan vertraut machen
  • Unterweisung durch Kunden
  • Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen
ASR A2.2
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7. Gefährdungen und Belastungen durch ergonomische Mängel
7.1.1Unzureichende Beleuchtungsstärke
Risiko k · Nein
  • Schaffung optimaler Beleuchtungsverhältnisse durch Kunden sicherstellen
  • Angemessene Helligkeitsverteilung in Bezug auf die Arbeitsaufgabe
ArbStättV, ASR A3.4
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7.2.1Schlechte Zugänglichkeit des Arbeitsplatzes
Risiko k · Nein
  • Anstreben verbesserter Zugänglichkeit
  • Sicherungsposten aufstellen
  • Kontakt sicherstellen
ArbStättV, DGUV-V 52, DGUV-V 70
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7.3.1Heben und Tragen schwerer Lasten
Risiko m · Ja
  • Einsatz von technischen Hilfsmitteln (Hebehilfen, Gabelstapler etc.)
  • Vermeidung ungünstiger Körperhaltungen
  • Gesundheitsförderung (Rückenschule)
  • Unterweisung im richtigen Heben und Tragen von Lasten
BK 2108, 2109, LasthandhabV
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7.4.2Steharbeit
Risiko m · Ja
  • Arbeitsorganisation (Belastungswechsel ermöglichen)
DGUV-I 215-410
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8. Nervliche, mentale, psychische und soziale Belastung
8.1.1Zeit- und Verantwortungsdruck
Risiko m · Nein
  • Realistische Zeitvorgaben
  • Arbeitsorganisatorische Maßnahmen
  • Schaffung der Voraussetzungen für weitgehende Zeitautonomie
  • Beobachtung von stressbedingten Befindlichkeitsstörungen und Erkrankungen
DGUV-I 206-001, DGUV-I 206-010
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8.2.1Mängel der sozialen Rahmenbedingungen
Risiko m · Nein
  • Anwendung geeigneter Schichtpläne
  • Anstreben ausreichender Pausen und Verpflegung
  • Beratung zum Verhalten (Schlaf, Ernährung) und bei arbeitszeitbedingten Problemen
  • Untersuchung auf Wunsch des Versicherten bei Nachtarbeit (ArbZG)
ArbZG
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8.2.2Sozialbedingungen
Risiko k · Nein
  • Mitarbeiter auf den Baustellen Ansprechpartner bekannt machen
  • Verantwortliche in Aushängen benennen
  • Bei Verständnisschwierigkeiten (Sprachprobleme) Hilfe hinzuziehen
  • Nutzung von Symbolen und Piktogrammen
DGUV-I 206-013, DGUV-I 206-010
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8.3.1Alkohol- oder Drogenmissbrauch
Risiko k · Nein
  • Kein Alkohol in Kantine/ Getränkeautomat
  • Vorbildliches Verhalten von Führungskräften
  • Betriebsvereinbarungen zu Suchtmitteln treffen
  • Unter Suchtmitteln stehende Mitarbeiter nicht arbeiten lassen
  • Drogenberatungsstelle zur Beratung heranziehen
  • Klares und abgestuftes Vorgehen im Umgang mit Mitarbeitern, die Suchtmittel missbrauchen oder abhängig sind
DGUV-I 206-009, DGUV-I 206-010
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9. Eignung Persönlicher Schutzausrüstung und Belastungen durch deren Benutzung
9.1Hautschutz
Risiko m · Nein
  • Geeignete Schutzhandschuhe
  • Betrieblicher Hautschutzplan
  • Beachtung TRGS 401
  • Pflegemittel zur Verfügung stellen
  • DGUV-I 212-014 “Hautschutz”
  • Gefahr- und belastungslose Kombinationsmöglichkeit mit anderer PSA
DGUV-I 209-022, DGUV-I 212-015, DGUV-I 212-017
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9.2Handschutz
Risiko m · Ja
  • Betrieblicher Hautschutzplan aushängen
  • Geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten (Trockengestelle)
  • Pflegemittel zur Verfügung stellen
  • DGUV-R 212-195 „Benutzung von Schutzhandschuhen“
  • Gefahr- und belastungslose Kombinationsmöglichkeit mit anderer PSA
DGUV-I 212-017
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9.3Kopfschutz
Risiko m · Nein
  • DGUV-R 112-193 „Benutzung von Kopfschutz“
  • Auf Helmherkunft achten: nicht älter als 5 Jahre, keine Beschädigungen oder Risse
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9.4Gehörschutz
Risiko m · Der Belastung entsprech. Gehörsch. Bereitst.
  • Individuelle Anpassung der Gehörschutzmittel
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge G 20
  • Arbeitshygiene
  • DGUV-R 112-194 „Benutzung von Gehörschutz“
  • Gefahr- und belastungslose Kombinationsmöglichkeit mit anderer PSA
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9.5Augen-/Gesichtsschutz
Risiko m · Ja
  • DGUV-R 112-192 „Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz“
  • Seitliche geschlossenen Schutzbrille bei Arbeiten wie Sandstrahlen und splitternden Materialien
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9.6Fußschutz
Risiko m · Ja
  • DGUV-R 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“
  • Sicherheitsschuhe S 3
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9.7Atemschutz
Risiko k ·
  • Tageszeitbegrenzung
  • Geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten (geschlossene Behälter außerhalb des Expositionsbereiches)
  • Hygiene
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge G 26
  • DGUV-R 112-190 „Benutzung von Atemschutz“
  • Bartträger dürfen keinen Atemschutz tragen
  • Hinweise auf Ende der Gebrauchsdauer erkennen (Erhöhung Einatmenwiderstand, Reizerscheinungen)
  • Gefahr- und belastungslose Kombinationsmöglichkeit mit anderer PSA
ArbMedVV, DGUV-R 112-190
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Teil B: Gewerk Anheben der Zyklone Gewerk Zeile hinzufügen

1. Mechanische Gefährdungen
Z1Gefährliche Oberflächen
Risiko m · Ja
  • Technische Hilfsmittel verwenden (Hebe und Transporthilfen benutzen)
  • Persönliche Schutzausrüstung: mindestens Sicherheitsschuhe S3, geeignete Arbeitskleidung und Handschutz Klasse 4/5 Oder D/E/F
  • Persönliche Schutzausrüstung: mindestens Sicherheitsschuhe S3, geeignete Arbeitskleidung und Handschutz Klasse 4/5 Oder D/E/F
BetrSichV, TRBS
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Z2Einsatz von Staplern, Kranen und anderen Hebezeugen
Risiko m · Ja
  • Sichere, markierte Transportwege
  • Einhaltung von Sicherheitsabständen
  • Für das Manipulieren von schweren Lasten ein Prozedere ausarbeiten und die erforderliche Ausrüstung zur Verfügung stellen
  • Ausbildung von Führern und Bedienern der Hebezeuge und Transportmittel
  • Schriftliche Beauftragung von Führern und Bedienern der Hebezeuge + Transportmittel
  • Eignungsuntersuchung für Führer/ Bediener der Transportmittel
  • BAW sachgerechtes Anschlagen von Lasten ist einzuhalten
  • Kein Aufenthalt unter schwebenden Lasten
ProdSV, BetrSichV, ArbStättV, DGUV-V 68, DGUV-V 70, TRBS
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Z3Arbeiten in engen Räumen
Risiko m · Nein
  • Erlaubnisschein Arbeiten in engen Räumen
  • HSE 104 vorweisen
  • Vor Beginn und während der Arbeiten prüfen, ob eine Gefährdung durch Gase, zu geringe Sauerstoffkonzentration besteht. (Sauerstoffmessgerät)
  • Mitarbeiter regelmäßig über die besonderen Gefahren und entsprechenden Schutz- und Rettungsmaßnahmen unterweisen.
  • Benennung eines Aufsichtführenden, der die Einhaltung der Schutzmaßnahmen
  • Falls notwendig Lüftungsmaßnahmen durchführen, für Belüftung sorgen
  • An einer Zugangsöffnung Sicherungsposten einsetzen, der mit den Beschäftigten im Inneren in Kontakt steht (Sichtverbindung, Sprech- Funkverbindung) und der jederzeit Hilfe herbeirufen kann, ohne seinen Posten zu verlassen.
  • Fluchtwege freihalten.
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Z4Arbeiten im Wärmetauscherturm
Risiko m · Ja
  • Bedingungen der HSE 101 beachten
  • Flucht und Rettungswege auf jeden Fall und immer freihalten.
  • Mitarbeiter regelmäßig über die besonderen Gefahren auf den Ebenen im Wärmetauscher hinweisen und kontrollieren.
  • Einhaltung der Schutzmaßnahmen
  • Öffnungen schnellstmöglich verschließen
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Teil B: Gewerk Montage Stahlbau Gewerk Zeile hinzufügen

1. Mechanische Gefährdungen
S1Ungeschützte bewegte Maschinenteile
Risiko g · Ja, Prüfung vor Ort durch Führungs­kräfte
  • Gefahrstellen sicher absperren
  • Regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel
  • Alle Mitarbeiter sind eingewiesen
  • Tragen der vorgegebenen PSA: Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz
  • Tragen von Schutzbrillen
  • Kommunikation: Nutzen von Funkgeräten
9. ProdSV, BetrSichV, TRBS, DIN EN 349, DIN EN 953, DIN EN ISO 13857
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S2Gefährliche Oberflächen
Risiko m · Ja, Prüfung vor Ort durch Führungs­kräfte
  • Bauteile sind entgratet
  • Schutzhandschuhe beim Handling
BetrSichV, TRBS
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S3Bewegte Transportmittel
Risiko g · Ja, Sicherung montierter Profile
  • Absprachen mit dem Kranfahrer, u. a. Einweisen der Mitarbeiter
  • Schrauben in Flansche einbringen und Bauteile in der Lage sichern
  • Abspannen von Systemen Stütze/Riegel
  • Persönliche Schutzausrüstung: Sicherheitsschuh S3, Schutzhelm
  • Den Schwenkbereich der Last absperren und gegen unbefugtes Betreten sichern
  • Sicherheitsposten einplanen
ProdSV, BetrSichV, ArbStättV, DGUV-V 68, DGUV-V 70, TRBS
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S4Absturz
Risiko m · Ja, Prüfung vor Ort durch Führungs­kräfte
  • Nur geprüfte Gerüste benutzen
  • Änderungen nur durch Gerüstbaufachfirmen
  • Absichern von Montagestellen zur Gewährleistung der Standsicherheit
  • Kennzeichnung der Arbeitsbereiche (Gebots-, Verbots-, Warnzeichen)
ArbStättV, ASR, DGUV-R 112-198
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6. Gefährdung durch Mängel in der Organisation
S5Abstimmung vor Ort, Mängel in der Kommunikation
Risiko m · Ja, Prüfung vor Ort durch Führungs­kräfte
  • Montageanweisungen erstellen
  • Unterweisung der beteiligten Mitarbeiter
  • Abstimmung der Tätigkeiten mit dem SiGeKo/Koordinator
DGUV-V 1
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S6Mangelnde Qualifikation/Eignung der Beschäftigten
Risiko – · Nein
  • Nur qualifiziertes Personal einsetzen
  • Organisation von Unterweisungen für den Einsatz
ArbSchG, DGUV-V 1
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7. Gefährdungen und Belastungen durch ergonomische Mängel
S7Anschlagmittel
Risiko m · Ja, Prüfung vor Ort durch Führungs­kräfte
  • Richtige Anschlagmittel einsetzen
  • Anschlagmittel-Unterweisung durchführen
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Teil C: Standort Holcim Werk Höver Standort Zeile hinzufügen

1. Mechanische Gefährdungen
H1Ungeschützte bewegte Maschinenteile
Risiko m · Ja
  • Wenn an diesen Teilen gearbeitet werden muss, werden im Vorfeld die Teile gesichert.
  • Entspannen von Hydraulik- und Druckluftsystemen
  • LoToTo Verfahren durchführen gemäß Holcim Procedere (HSE 103)
9.ProdSV, BetrSichV, TRBS
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H2Nutzung von unter Druck stehende und austretende Medien
Risiko m · Ja
  • Bauteile, Leitungen, Schlauchleitungen richtig dimensionieren und befestigen
  • Regelmäßige Prüfungen der pressluft- und hydraulisch getriebenen Arbeitswerkzeuge
  • Persönliche Schutzausrüstung: Seitl. geschl. Schutzbrille, Sicherheitsschuhe S 3
  • Bereich sofort geordnet verlassen Arbeitskleidung gemäß EN ISO 11612
BetrSichV, 14.ProdSV, GefStoffV, TRBS, TRGS
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3. Gefahrstoffe
H3Heissmehl
Risiko k · Ja
  • Keine Tätigkeiten ohne spezielle Freigabe in den Bereichen mit Heißmehlgefährdung
  • Bei akuter Gefahr: nur mit spezieller vom Kunden beigestellter Heißmehlkleidung arbeiten!
  • Keine Arbeiten ohne Aufsicht eines Verantwortlichen aus dem Werk
GefStoffV, ArbMedVV, TRGS 900, 402, 500
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H4Kadaver und Kot
Risiko g · Nein
  • Kadaver und Kot von Tauben nur mit geeigneter Schutzkleidung entsorgen.
  • Atemschutz (Partikelfilter min. P2 oder FFP2)
TRGS 554, ArbMedVV
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5. Spezielle physikalische Gefährdungen
H5Temperaturbelastung / Hitze
Risiko g · JA
  • Nur geeigneter Arbeitskleidung nach EN 11161
  • Genügend Trink- und Erholungspausen
  • Wenn möglich das Personal vor Strahlung schützen
  • Arbeitszeit den äußeren Witterungseinflüssen anpassen
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Neues Gewerk oder neuen Standort anlegen